Des Weiteren
werden die Kosten für Unfallschäden am eigenen
Fahrzeug übernommen, die selbstverschuldet sind.
Wie alle Versicherungen haftet die Vollkaskoversicherung
jedoch nicht in Fällen von vorsätzlichem Handeln
oder grober Fahrlässigkeit. Diese liegt beispielsweise
vor, wenn der Fahrer im angetrunkenen Zustand am Straßenverkehr
teilnimmt. In diesem Fall kann die die Regulierung des entstandenen
Schadens abgelehnt werden.
Besonders reizvoll für jeden Autofahrer dürfte
der Umstand sein, dass eine Vollkaskoversicherung ebenso
für Schäden haftet, die durch Fahrerflucht am
eigenen PKW entstanden sind, wenn also der Unfallverursacher
nicht aufzufinden ist. Darüber hinaus zahlt die Vollkaskoversicherung
entstandene Schäden auch in dem Fall der Zahlungsunfähigkeit
des Unfallgegners.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung bringt
für den Einzelnen neben einigen Rechten jedoch auch
zahlreiche Pflichten mit sich .
So
wird vom Fahrzeughalter verlangt, dass dieser nach zumutbaren
Kräften verhindert, dass sein Kfz ohne sein Wissen
und seine Einwilligung am Straßenverkehr teilnimmt.
Auch ein Abstellen des Fahrzeugs ohne dieses abzuschließen
ist hier ein typisches Beispiel für eine missachtete
Pflicht des Fahrzeughalters.
Natürlich wird die Vollkaskoversicherung auch ihre
Zahlung im Schadensfall verweigern, wenn der Fahrzeughalter
ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug im Straßenverkehr
bewegt.
Im Schadensfall muss der Fahrzeughalter der Versicherung
den Schaden binnen einer Woche anzeigen, um seinen Anspruch
auf eine Übernahme der entstandenen Kosten aufrecht
zu erhalten. Natürlich muss der Versicherte der Vollkaskoversicherung
einen detaillierten Ablauf des Unfallhergangs geben, um
Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen zu können.
Die zu zahlenden Beiträge zu einer Vollkaskoversicherung,
wie auch bei der Kfz-Haftpflicht und Teilkaskoversicherung,
je nach Anbieter stark voneinander abweichen. So kann
der Versicherte bares Geld sparen, wenn er vor Vertragsabschluss
einen gründlichen Preisvergleich vornimmt. Dies kann
für den Einzelnen als Grundlage der Entscheidung
dienen.
Im Allgemeinen bemessen sich die Beiträge zur Vollkaskoversicherung
nach verschiedenen Faktoren. Hierzu werden neben dem Lebensalter
des Fahrzeughalters Informationen über die Fahrzeugklasse
und den Fahrzeugtyp des Kraftfahrzeugs sowie die ungefähren
jährlich gefahrenen Kilometer abgefragt. Die Beiträge
zur Vollkaskoversicherung können im Übrigen
reduziert werden, wenn bei Vertragsabschluss eine Selbstbeteiligung
des Versicherten vereinbart wird. In diesem Fall übernimmt
der Versicherte im Schadensfall einen vereinbarten Betrag,
während die Vollkaskoversicherung den Übersteigungsbetrag
begleicht. Eine angemessene Selbstbeteiligung zur Vollkaskoversicherung
wären 500,00 Euro
Besonders empfehlenswert ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung
bei Fahrzeugen, die nicht älter als drei Jahre sind.
Besonders bei teueren finanzierten Fahrzeugen kann ein
Totalschaden des Kfz finanzielle Probleme für den
Fahrzeughalter mit sich bringen. Eine Vollkaskoversicherung
kann vor solcher Gefahr schützen.
Leihwagenfirmen bieten übrigens grundsätzlich
nur Kraftfahrzeuge mit Vollkaskoversicherung an, die vom
Mieter getragen werden muss. Die Leihwagenfirma möchte
sich dadurch natürlich vor den Kosten aufgrund von
Schäden jeglicher Art an ihrem Kfz schützen.

Weiterführende Infos:
» KFZ-Versicherung
» Tarifrechner
» Haftpflicht
» Teilkasko
» KFZ-Steuer
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