Die Kfz-Haftpflichtversicherung
soll den Einzelnen vor Schadensersatz-ansprüchen gegenüber
Dritten schützen. Natürlich sollen auf der anderen
Seite auch die weiteren Verkehrsteilnehmer mit dieser Kfz-Haftpflichtversicherung
vor finanziellen Risiken, die aufgrund von Unfällen
und anstehenden Behandlungs-kosten entstehen können,
geschützt werden.

Im Gegensatz zu den Kaskoversicherungen, die eher das Kfz
des Versicherten im Zentrum der Versicherungssache sehen,
orientiert sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung mehr an
möglichen Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern
durch den Versicherten hinzugefügt werden können.
Daher erklärt sich schnell, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung
verpflichtend für alle Fahrzeughalter in Deutschland
ist.
Die Deckungssumme des Versicherungsvertrages, also
die finanzielle Obergrenze im Schadensfall, beläuft
sich per Gesetz auf mindestens 2,5 Millionen Euro für
Personenschäden und mindestens 500.000 Euro für
Sachschäden.
Natürlich haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht
in Fällen, in denen der Vorsatz des Versicherten gegeben
ist. Die Versicherung kann den Versicherten zudem bei grober
Fahrlässigkeit, wie es beispielsweise bei Trunkenheit
am Steuer der Fall ist, zu einer Eigenbeteiligung am entstandenen
Schaden verpflichten.
Die Beitragshöhe einer Kfz-Haftpflichtversicherung
bemisst sich nach mehreren Faktoren. Hierzu zählen
neben dem Lebensalter des Fahrzeughalters, die ungefähre
Anzahl der jährlich zurückgelegten Kilometer
sowie die Fahrzeugklasse und der genaue Fahrzeugtyp. Je
höher das statistische Unfallrisiko des Einzelnen
ist, umso höher werden auch die zu zahlenden Beiträge
zur Kfz-Haftpflichtversicherung ausfallen.
Je seltener der Versicherte jedoch die Kfz-Haftpflichtversicherung
in Gebrauch nehmen muss, umso weniger Beiträge muss
er nach und nach bezahlen. So wird ein Fahrzeughalter,
der jahrelang unfallfrei gefahren ist, mit einer sehr
viel geringeren prozentualen Belastung rechnen können
als ein Vielfahrer, der öfter in einen Unfall verwickelt
ist.
Da es mitunter deutliche Tarifunterschiede den einzelnen
Anbietern von Kfz-Haftpflichtversicherung auf dem Versicherungsmarkt
gibt und die Auswahl der einzelnen Versicherungen reichlich
ist, lohnt sich ein ausgiebiger Preisvergleich vor Abschluss
eines Versicherungsvertrages in jedem Fall.
Bei einer Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung
sind die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen
zu beachten. Im speziellen Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung
sollte die Kündigung bis spätestens 30. November
eines Jahres dem Versicherungsgeber vorliegen, damit der
Versicherungsvertrag zum Ende des jeweiligen Jahres auslaufen
kann.
Eine außerordentliche Kündigung ist natürlich
jederzeit möglich, wenn der Gegenstand des Vertrages,
also das Kraftfahrzeug, nicht mehr im Besitz des Versicherungsnehmers
ist. Natürlich kann jedoch auch der Versicherer den
Vertrag mit dem Fahrzeughalter kündigen. Dies ist
beispielsweise der Fall, wenn der Versicherte nicht mehr
im Stande ist, die monatlichen Beiträge an den Versicherer
zu begleichen.
Übrigens: Nicht nur der Fahrer haftet für einen
Unfallschaden, sondern in gleichen Teilen auch der Halter
des Fahrzeugs. Somit treffen beispielsweise nicht nur
den Junior, der sich von seinem Vater das Auto für
einen Abend leiht und in einen Unfall verwickelt wird,
eventuelle Schadensersatzansprüche von Dritten, sondern
eben auch den Vater in seiner Funktion als Fahrzeughalter.

Weiterführende Infos:
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