KFZ-Steuer
Die Kfz-Steuer in Deutschland.
Von der Gründung der BRD im Jahre 1949 bis zum Jahre 2009 war die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) eine Steuer, die von den einzelnen Bundesländern erhoben wurde und dementsprechend den Landeshaushalten zu Gute kam. Seit dem 01.07.2009 ist die Kfz - Steuer eine Bundessteuer, wird aber bis zum Jahre 2014 weiterhin über die bereits bestehenden Verwaltungsstrukturen der Bundesländererhoben. Ab 2014 wird die Kraftfahrzeugsteuer über die Verwaltungs-strukturen des Bundes zentral erhoben.
Die Zusammensetzung der Kfz-Steuern.
Gleichzeitig mit dieser Umstellung in der Erhebung der Steuern fand auch eine bedeutende Umstellung in der Zusammensetzung der Kfz - Steuer statt. Seit dem 01.07.2009 wird die Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr allein nur auf der Basis der Hubraum-Größe eines Fahrzeuges berechnet. Die neue Bemessung erfolgt in einer Kombination aus der Größe des Hubraums und den Kohlendioxid- und Schadstoff-emissionen des Motors.
Die Einstufung eines Fahrzeuges erfolgt in eine von aktuell sechs Schadstoffklassen, wobei die Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 4 für ältere Fahrzeuge relevant sind. Neuwagen müssen aktuell die Schadstoffklasse Euro 5 erfüllen, ab dem Jahre 2014 wird für Neuwagen die noch umweltfreundlichere Schadstoffklasse Euro 6 bindend sein.
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Kann der Fahrzeughalter Kfz-Steuern sparen?
Da die Kfz - Steuer eine einheitliche Bundessteuer ist, gibt es natürlich kaum Sparmöglichkeiten und schon rein begrifflich keine Rabattmöglichkeiten. Dennoch kann der Fahrzeughalter, sowohl von Neuwagen als auch von älteren Pkw-Modellen, von einer besseren Einstufung seines Fahrzeuges in puncto Schadstoffklasse durchaus finanziell profitieren. Für ältere Fahrzeuge kommt unter Umständen eine so genannte "Umschlüsselung" in Frage. Bei Neuwagen, die bestimmte Kriterien erfüllen, gewährt der Gesetzgeber eine Befreiung von der Kfz-Steuer-Pflicht für einen gewissen Zeitraum. Zahlreiche Kraftfahrzeuge älterer Baujahre zwischen 1993 und 1996 können durch eine einfache Umschlüsselung in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft werden, da die verbaute Technik bereits den Anforderungen der höheren Schadstoffklasse genügt. Hier muss also nur diese Tatsache in die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eingetragen werden und die Umschlüsselung der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.
Bei noch älteren Fahrzeugen kommt der Fahrzeughalter um eine technischen Auf- und Umrüstung des Fahrzeuges mit geeigneten Katalysatoren und Rußpartikelfiltern nicht herum. Diese machen natürlich nur Sinn bei Fahrzeugen, die noch einen entsprechenden Restwert haben. Nach der technischen Verbesserung kann wiederum eine Umschlüsselung erfolgen um in der Folge Kfz-Steuern für das Fahrzeug zu sparen. Begünstigt werden Oldtimer-Besitzer mit einem so genannten "H"-Kennzeichen. Für solche erhaltungswürdige Fahrzeuge fällt, völlig unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse, eine pauschale Kfz - Steuer in Höhe von 191,73 € pro Jahr an. Halter von neu zugelassen und umweltfreundlichen Pkws der Schadstoffklassen Euro 4 bis Euro 6 kommen aktuell in den Genuss erheblicher Steuervergünstigen, die in Gestalt von ein- beziehungsweise zweijährigen Steuerbefreiungen gewährt werden.
Pkws der Schadstoffklasse Euro 4 erhielten bis zum 30.06.2009 eine einjährige Steuerbefreiung, neu zugelassenen Pkws der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 wird aktuell sogar eine zweijährige Steuerbefreiung gewährt. Für Dieselfahrzeuge, die die Euro 6-Norm erfüllen, plant die Bundesregierung ebenfalls eine zweijährige Steuerbefreiung, die voraussichtlich ab dem Jahre 2011 gültig sein soll.
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Aktuelle Informationen über Kfz-Steuern.
Ein aktuell heiß diskutiertes Thema ist die Kfz - Steuer für Elektrofahrzeuge. Anfang März 2010 präsentierte der Bundesumweltminister Markus Söder (CSU) ein wegweisendes Strategiepapier zur langfristigen Unterstützung der Elektromobilität. In diesem Papier wird angeregt, nicht nur die Zulassung und Versicherung von modernen Elektrofahrzeugen zu vereinfachen, sondern diese auch vollständig von der Kfz - Steuer zu befreien. Aktuell werden auf Elektrofahrzeuge noch Kfz-Steuern erhoben. Die Einstufung erfolgt rein nach dem Gewicht der Fahrzeuge, da ja kein Hubraum vorhanden ist und auch keine Schadstoffklassen-Einstufung möglich ist. Eine Befreiung der Elektrofahrzeuge von der steuerlichen Belastung wäre laut diesem interessanten Zukunftsentwurf eine sinnvolle Anschubprämie für die Elektromobilität. Ob diese Initiative sich auch in der Gesetzgebung zur Kraftfahrzeugsteuer niederschlagen wird, bleibt natürlich abzuwarten.
Weiterführende Infos:
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